Bei Inanspruchnahme dieser Widerrufs- Rückgabefrist ist der
Auftraggeber / Käufer verpflichtet:
1.
Den Widerruf schriftlich, - ohne besondere Form, jedoch auf dauerhaftem Datenträger
- oder durch Warenrücksendung, dem Auftragnehmer anzuzeigen.
2.
Die erhaltene Ware sorgfältig zu behandeln und zu verwahren. Offensichtliche
Gebrauchsspuren zu vermeiden.
3.
Die erhaltene Ware innerhalb dieser Frist im Anlieferungszustand zu belassen
bzw. diesen wieder her zu stellen.
Dies bedingt auch, das die Umverpackung so sorgfältig geöffnet, der Inhalt
entsprechend vorsichtig genutzt wird, das ein Weiterverkauf durch uns jederzeit
ermöglicht wird.
Der Käufer haftet in vollem Umfange für entstandene Schäden im Falle der Missachtung
dieser Maßgabe/n.
4.
Die erhaltene Ware innerhalb dieser Frist, in wiederverkaufsfähigem, Original-Zustand
inkl. Originalverpackung, allem mitgeliefertem Zubehör und ohne Mängel oder
offensichtliche Gebrauchsspuren sowie sicher verpackt an den Absender un-
/ frei - falls die gelieferte/n Ware/n nicht einen Gesamtwert größer 80,00
DM = 40,90 € (EURO) übersteigt - zurückzusenden.
Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Rücksenders.
Die durch den Auftraggeber / Käufer eventuell vorausgelegten Portokosten
- sofern der Warenwert größer 80,00 DM / 40,90 € ist -
werden mit der Kaufsumme auf eine durch den Auftraggeber / Käufer zu benennende
Bankverbindung nach Warenrückerhalt und erfolgter Bestands- bzw. Wiederverkaufsprüfung
umgehend zurückerstattet.
Bis zur Höhe des oben benannten Warenwertes trägt der Auftraggeber / Käufer
die Rücksendekosten in voller Höhe selbst bzw. es erfolgt keine Rückvergütung
durch uns.
Ausnahmen,
dieser Widerrufs- bzw. Rückgaberegelung!
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Die oben genannte Frist gilt nicht bei:
1.
Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, deren Ausführung mit Zustimmung
des Auftraggebers vor Ende einer Frist von sieben Werktagen begonnen wurde.
2.
Verträgen zur Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, deren
Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Lieferer
keinen Einfluss hat, abhängen.
3.
Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach den Spezifikationen des Auftraggebers
gefertigt bzw. nach diesen in einem Gerät dauerhaft und untrennbar verbaut
oder eingefügt wurden oder auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten
wurden.
4.
Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software,
die vom Verbraucher entsiegelt wurde.
5.
Bei, auf Kundenwunsch konfigurierter Computerhardware (mit oder ohne Softwareinstallation).
6.
Vom Kunden bereits eingebaute Artikel. (Festplatten, welche durch den Kunden
partitioniert oder bereits mit Software versehen wurden. Steckkarten egal
welcher Art, welche Schleifspuren auf den Kontakten aufweisen.) Also alle
Artikel die somit den Gebrauch erkennbar erscheinen lassen und somit nicht
als neuwertig in den Wiederverkauf gelangen können. Lassen wir uns bei dieserlei
Ware doch auf eine Rücknahme, welche vorher mit uns abgeklärt werden muss,
ein so anerkennt der Käufer eine Abschlagszahlung Neupreis – Gebrauchtgerätepreis
zum Rückgabezeitpunkt. Die Festlegung des Gebrauchtpreises zum Rückgabezeitpunkt
soll für beide Seiten so objektiv als möglich erfolgen, wozu öffentlich zugängliche
und von beiden Seiten einsehbare Gebrauchtgerätelisten (Fachzeitschriften
/ Internet o.ä.) herangezogen werden. Dem Käufer ist die Quelle bekannt zu
geben. Eine Rücknahmeverpflichtung genereller Art für o.a. Artikel wird von
uns jedoch zu keiner Zeit anerkannt.
7.
Bei Sonderaktionen oder Angeboten, bei welchen bereits eine Preisreduzierung
erfolgte und welche in der Rubrik „ANGEBOTE“ gelistet sind.
8.
Verbrauchsmaterialien jeglicher Art, welche eine Nichtverwendung durch den
Käufer / Auftraggeber nicht schlüssig erkennen lassen. Batterien, Akkus ,
Tinten oder Tonerpatronen, welche nicht durch Sicherheitsverschluss (Vakuumverpackung
/ Siegel ) geschützt sind. Kabel, welches vom Kunden bereits konfektioniert
bzw. gestückelt wurde. Bausätze die bereits durch den Käufer aufgebaut oder
teilbebaut bzw. aus der Umverpackung entnommen wurden. Antennen und deren
Material, falls diese bereits zusammengebaut und verwendet wurden, wenn sie
nicht in den Anlieferungszustand zurückversetzt werden können.
HINWEIS: Aufträge unter einem Wert von 300.- DM werden mit einem Mindermengenzuschlag
von 30.- DM/netto = 34,80 DM/brutto belegt.
ENDE
DES SONDERPASSUS FÜR NICHT GEWERBLICHE KUNDEN
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§ 1. Allgemeine Bedingungen (gewerbliche
/nichtgewerbliche Kunden)
Unsere Angebote, Leistungen, sowie Lieferungen unterliegen
grundsätzlich nachfolgend aufgeführten Liefer- und Zahlungsbedingungen in
dieser AGB.
Sie gelten ferner auch für alle weiteren Geschäftsverbindungen ohne das es
einer neuerlichen Anerkenntnis seitens des Auftraggebers bzw. Käufers bedarf.
Eventuellen Hinweisen auf die AGB des Auftraggebers / Käufers wird hiermit
insoweit widersprochen, als diese nicht ausdrücklich und schriftlich durch
uns im Voraus ganz oder teilweise anerkannt wurden. Nebenabreden sind insoweit
gegenstandslos als sie nicht schriftlich vor Zustandekommen des Auftrages
von uns anerkannt und bestätigt wurden.
§ 2. Angebot und Lieferung
Äußerungen, Beschreibungen oder Darstellungen in anderer
Form über Beschaffenheit, Aussehen, Bemaßungen oder Gebrauchs- und Einsatzfähigkeit
der von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen erfolgen in der Regel nach
Herstellerangaben bzw. den Beschreibungen der von uns beauftragten Dienstleister,
sofern diese Leistung nicht direkt durch uns erbracht wird.
Der Auftraggeber / Käufer stellt im Falle einer Leistungs- Artikelbeschreibung
durch die Hersteller bzw. Dienstleister die Fa. SYSTEM´S 2000 Computersystemberatung
Magda Prinz-Bündgens von jeglichem Haftungsanspruch wegen Falsch- oder Fehlinformation
frei und anerkennt die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung durch uns, es
sei denn, diese Informationen wären durch oder von uns gesondert aufbereitet,
geändert oder in anderer Art und Weise oder grob fahrlässig beeinflusst worden.
Die, zur Verfügung gestellten Informationen – in welcher Art oder Darstellungsweise
auch immer - entsprechen somit dem momentanen Liefer- und Leistungsstand der
angebotenen Waren oder Leistungen. Rückschlüsse auf die zukünftige Beschaffenheit,
Gebrauchsfähigkeit oder einen beschriebenen Leistungsumfang, kann aus den
zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Beschreibungen oder Daten nicht schlüssig
oder gar verbindlich abgeleitet werden. Sie entsprechen somit dem augenblicklichen
Stand der angebotenen Waren oder Dienstleistungen.
Technische Spezifikationen oder Leistungsbeschreibungen sind jederzeit durch
die Hersteller oder Leistungsanbieter bzw. uns ohne vorherige Ankündigung
möglich sofern sie nicht die vom Kunden erwartete Gebrauchs- und Nutzfähigkeit
ausschließen, umkehren oder über Gebühr einschränken.
Irrtümer, Druck- oder Auskunftsfehler bleiben vorbehalten. Angaben schriftlicher
oder mündlicher Art werden nach bestem Wissen oder unseren Erfahrungen aus
der Vergangenheit unverbindlich abgegeben. Sie entbinden den Auftraggeber
bzw. Käufer nicht von der Eignungsprüfung über Beschaffenheit oder Nutz- und
Einsatzfähigkeit der Waren und Dienstleistungen für seine Belange. Ein Rücktrittsrecht
wird aus diesen Gründen nur gewährt, wenn die Aufrechterhaltung des Kauf-
bzw. Leistungsvertrages nachweislich eine unbillige Härte für den Auftraggeber
bzw. Käufer darstellen würde. Ein Rücktrittsrecht bei nachweisbar grob fahrlässiger
oder im Grundsatz falscher Beschreibung der Eignungs- und Beschaffenheitsangabe
der Waren und Dienstleistungen bleibt davon unberührt.
Wir behalten uns jedoch das Recht vor, Fehler zu berichtigen, falls sie vor
Inkrafttreten des Kauf- bzw. Leistungsvertrages bekannt wurden. Stellt der
Kunde einen, für ihn erkennbaren oder offensichtlichen, Fehler in den Beschreibungen
fest, ist er gehalten uns davon unmittelbar in geeigneter und zumutbarer Form
in Kenntnis zu setzen. Eine versuchte, böswillige Vorteilnahme seitens des
Kunden bzw. Auftraggebers ob dieses offensichtlichen oder erkennbaren Fehlers
durch Verschweigen entbindet uns von dem eventuell geschlossenen Vertrag ohne
Regressanspruch des Käufers / Auftraggebers.
§ 3. Vertragsabschluss und Rückgaberecht
Der Auftraggeber / Käufer ist 8 Tage (bei
nichtgewerblichen Kunden)
bzw. 21 Tage (bei
gewerblichen Kunden)
an seine Bestellung / seinen Auftrag gebunden. Ein Vertrag
kommt durch Abgabe des Kundenauftrages zu Stande, es sei denn, wir widersprechen
innerhalb einer Frist von 2 Tagen schriftlich. Dieser Widerspruch kann per
E-Mail, Briefpost oder Fax erfolgen um Gültigkeit zu erlangen.
§ 4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise werden im Artikelfenster mit dem Bruttopreis
/Artikel und im Bestellformular mit dem Nettopreis, den Versandkosten sowie
als Gesamtnettopreis der Ausweisung der Mehrwertsteuerbetrages und dem endlichen
Gesamtbruttopreis ausgewiesen. -
Achtung betrifft nur den Shop -
Andere, auf unseren übrigen Seiten unter http://www.sys2000.de, http://www.software-e-shop, http://www.hardware-e-shop, http://www.electrocic-e-shop zu findenden Angebote richten sich in der Regel an gewerbliche Endverbraucher (Kaufleute). Hier werden dann wie allgemein üblich reine Nettopreislisten mit der Kennzeichnung: "zzgl. 16% MwSt. geführt". Sollten sich die Angebote auch an Nicht gewerbliche Endverbraucher richten (Art der angebotenen Artikel) so wird hier selbstverständlich der Brutto-Preis genannt.
Alle Preise sind freibleibend. Die in der Auftragsbestätigung,
welche dem Kunden vor Auslieferung in geeigneter Form (FAX, E-Mail, Briefpost)
zugeht, genannten Preise hingegen sind auf diese Lieferung bezogene Festpreise.
Der Kunde ist gehalten, eventuell festgestellte Preisdifferenzen zu seiner
gegebenen Bestellung in geeigneter Form (FAX, E-Mail, Briefpost) vor Auslieferung
zu reklamieren. Reklamiert der Käufer nicht innerhalb einer Frist von drei
Tagen, wird die Lieferung zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen
geliefert.
Zahlungsarten:
Angeboten werden: Zahlungen mittels Post-Nachnahmesendung oder per Kreditkarte
(z.Zt. nur VISA /DINERS).
Auf besonderen Wunsch liefern wir auch gegen Lastschrifteinzug zur Vorkasse.
In diesem Falle muss uns aber vom Käufer / Auftraggeber im Voraus eine einmalige,
auf diese Bestellung und den darin vom Programm berechneten Endwert (incl.
aller Kosten) zu setzende Lastschrifteinzugsermächtigung per FAX unter 0 24
28 – 903 294 zugegangen sein. Das Lastschriftverfahren gilt als erweitertes
Angebot nur für Gewerbekunden in Deutschland.
§
5. Liefer- und Leistungsfristen
Alle genannten Liefer- und Leistungsfristen sind freibleibend
und nur verbindlich, wenn wir sie vorab schriftlich zum Termin fixieren.
Bei Übergabe der Waren an das gewählte Transportunternehmen gilt die Lieferung
als vollzogen und durchgeführt. Die Transportgefahr, auch bei Teillieferungen
oder Rücksendungen, geht ab Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer
/ Auftraggeber über.
Der Versand erfolgt grundsätzlich unfrei bzw. wird in den Bestellunterlagen
sowie der Rechnung zum Kaufpreis addiert und ausgewiesen. Warensendungen über
1000,00 DM / 511,29 € (EURO) werden grundsätzlich gegen Verslust bzw. Untergang
versichert. Den Mehrpreis (gesonderte Ausweisung in der Rechnung) trägt der
Käufer / Auftraggeber.
SYSTEM´S 2000 Computersystemberatung Magda Prinz-Bündgens liefert alle Konfektionswaren
im unveränderten Status wie vom Hersteller / Lieferanten ausgehändigt an den
Käufer / Auftraggeber weiter. Wir behalten uns jedoch das jederzeitige Recht
vor, Warenlieferungen zu öffnen und auf Vollständigkeit und Unversehrtheit
zu prüfen. In diesem Falle wird ein Aufkleber mit einem Hinweis auf die Öffnung
und Kontrolle sichtbar angebracht. Ein Leistungstest oder eine Gebrauchsprüfung
erfolgt jedoch in keinem Falle.
§
5.1 Verzug der Liefer- und Leistungsfristen
Bei
Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer / Auftraggeber den Auftragnehmer
schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens eine Woche
(bei gewerblichen Kunden wenigstens 2 Wochen) beträgt, zu liefern. Nach dieser
Frist kann der Käufer / Auftraggeber vom Kaufvertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche/Schadensersatzansprüche sind insofern ausgeschlossen,
als der Kunde nicht in der Lage ist uns einen entstandenen Schaden wirklich
nachzuweisen. Der Kunde ist aber auf jeden Fall zur Schadensminderung verpflichtet.
Höhere Gewalt, Lieferschwierigkeiten der Hersteller oder sonstiger vom Auftragnehmer
nicht zu verantwortender Lieferverzug wird dem Käufer / Auftraggeber nach
bekannt werden schriftlich in geeigneter Form (FAX, E-Mail, Briefpost) umgehend
mitgeteilt. Diese Umstände setzen einen Verzug so lange aus, bis eine Klärung
erfolgen kann. Dies jedoch nur in einem, den beiden Vertragspartnern zumutbaren
Zeitraum von maximal 6 Wochen. Ist in dieser Zeit keine Klärung oder einvernehmliche
Einigung zwischen den Vertragspartnern möglich, können beide Vertragsparteien
ohne weiteren Anspruch vom Vertrag zurücktreten.
§
6. Abnahme
Der
Käufer / Auftraggeber ist zur Abnahme der Lieferung verpflichtet. Dieser Pflicht
hat er innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Benachrichtigung durch das Frachtunternehmen
nachzukommen. Bei Postnachnahmesendungen wird die Ware nach dieser Frist an
den Absender zurückgeschickt. Die daraus entstehenden Mehrkosten und Gewinnausfälle
trägt der Käufer / Auftraggeber. Es sei denn, er weist geringere Mehrkosten
und Gewinnausfälle nach, dann schuldet er nur diese in der angezeigten und
nachgewiesenen Höhe.
§
7. Eigentumsvorbehalt
SYSTEM´S
2000 behält sich bis zur entgültigen Zahlung der gesamten Forderungssumme
das uneingeschränkte Eigentumsrecht an allen unausgeglichenen Waren- Dienstleistungsrechnungen
vor.
Sollte bei Gewerbekunden die Warenlieferung, Teile aus ihr im erlaubten Rahmen
der Weiterveräußerung innerhalb des Geschäftsbetriebes des Käufers bereits
erfolgt sein, tritt der Käufer schon jetzt die aus diesen Veräußerungen zu
erwartenden Erlöse bis zur Deckungssumme der Forderung ohne Einrede an SYSTEM`S
2000 Computersystemberatung Magda Prinz-Bündgens ab. Weiterhin anerkannt er
unser Recht an der Kundenbenennung, welche uns in die Lage versetzt, noch
nicht erhaltene Erlöse beim Kunden selbst einzufordern. Zahlungen die wir
über die Höhe der Forderung erhalten sollten, wird dem Käufer umgehend zurückerstattet.
Sollte der Käufer Waren oder Teile von diesen in andere, fremde Gerätschaften
verbaut oder eingesetzt haben, erheben wir schon jetzt einen Miteigentümeranspruch
an diesen Gerätschaften in Höhe unserer Forderung bzw. Teilforderung.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag
nicht nach, kann der Auftragnehmer die Herausgabe der Ware (Kaufgegenstand)
verlangen und unter Anrechnung einer zeitlichen oder tatsächlichen Wertminderung
bestmöglich weiterverwerten. Der Wertminderungsbetrag verbleibt als Schuldbetrag
beim Käufer / Auftraggeber und ist uns zu ersetzen.
Solange unser Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware / Dienstleistung
besteht, ist es dem Käufer / Auftraggeber nur nach schriftlicher Genehmigung
durch uns erlaubt, die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder andere unseren
Eigentumsvorbehalt gefährdende Handlung zu begehen, Gefahren die der Käufer
/ Auftraggeber für unsere im Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen im Voraus
erkennen kann / muss, sind uns umgehend und vollständig anzuzeigen.
§
8. Gewährleistung und Mängelbehebung- Anzeige
Die,
von uns gelieferten Waren werden grundsätzlich mit allen Hersteller- Lieferantengarantien
sofern sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte überschreiten an den Käufer
weitergegeben. Auf jeden Fall aber unterliegen unsere Warenlieferungen den
gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsrechten.
Treten in dieser Frist Mängel und Fehler am Kaufgegenstand auf, ist der Käufer
verpflichtet, diese umgehend dem Verkäufer anzuzeigen. Er hat den Kaufgegenstand
sicher verpackt (möglichst Originalverpackung) frei an den Verkäufer einzusenden,
das Versand- und Verlustrisiko trägt der Käufer. Er räumt den zweimaligen
Versuch einer Reparatur / Nachbesserung am reklamierten Kaufgegenstand ein.
Danach kann er Minderung oder Wandlung verlangen. Bei Wandlung ist eine Wertminderung
bezogen auf die unbeschränkte Nutzungszeit in Abzug zu bringen, der Restbetrag
wird dem Käufer umgehend auf eine vom Käufer zu benennende Bankverbindung
überwiesen.
Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Für unberechtigte oder auf Bedienungsfehler zurückzuführende Mängelrügen,
behält sich der Verkäufer eine Rechnung zur Kostenerstattung des Feststellungsaufwandes
vor.
Salvatorische
Klausel
Sollten einzelne Absätze, oder Teile aus ihnen nach
deutschem Recht nicht zutreffend oder durch Gesetzänderung im Nachhinein unzutreffend
werden, soll es gemeinsame Anerkenntnis sein, das alle nicht davon betroffenen
Absätze weiterhin Gültigkeit haben und die betroffenen Absätze den rechtlich
relevanten Verfügungen bis zur Erneuerung als so angepasst gelten sollen.
Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB anzupassen bei:
1.
Gesetzlichen Änderungen, welche eine Anpassung unbedingt erfordern.
2.
Bei offensichtlichen Fehlern, wobei der Grundtenor der AGB jedoch nicht verändert
werden soll.
Wir weisen ferner darauf hin, das wir Kundendaten unter Berücksichtigung des
geltenden Datenschutzgesetzes in der Form elektronisch speichern und weiterverarbeiten,
wie es der Umfang und die zu erbringende Leistung aus dem erteilten Kundenauftrag
zeitlich erfordern. Kundendaten werden nur für den Fall weitergegeben, wie
es eine eventuelle Garantie- oder Gewährleistungspflicht seitens Dritter an
dem Liefergegenstand erforderlich macht. Eine andere oder weitergehende Weitergabe
erfolgt zu keinem Zeitpunkt oder Zweck.
Als Gerichtsstand gilt für alle Vollkaufleute Jülich als vereinbart.
Niederzier den 23.01.2001 (geändert)
© 11/2000 by SYSTEM´S 2000